Bezirkspflegeheim Weiz

 Hier kann man sich rundum wohl fühlen! 

 


Die Kosten für den Aufenthalt im Bezirkspflegeheim Weiz werden teilweise vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen von Pflegeheimbedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn ein Pflegegeld mind. der Stufe 4 gewährt ist.  Liegt Pflegegeldstufe 3 oder weniger vor, wird der Sozialhilfeträger mittels Gutachten feststellen, ob trotzdem Heimbedürftigkeit besteht. Die Kostenübernahme ist mit einem Formular beim Sozialhilfeträger zu beantragen, das hier im Servicebereich zum Download bereitsteht.

Wird die Kostenübernahme bestätigt, so ist der/die Bewohner:in verpflichtet, selbst 80% des Einkommens für die Heimkostenaufbringung zu verwenden. Auf etwaiges Spar- oder Liegenschaftsvermögen wird vom Träger der Sozialhilfe nicht zugegriffen, außer es würde eine dementsprechende Vereinbarung (z.B. Übergabevertrag mit der Vereinbarung, dass Heimkosten vom Übernehmer zu tragen sind) bestehen.

Die täglichen Kosten für die Unterbringung im BPH Weiz ab 1.1.2023 betragen:

Grundpreis:  71,05

Pflegezuschlag Stufe 1:   18,75     Gesamtpreis pro Tag:    89,80
Pflegezuschlag Stufe 2:   29,73     Gesamtpreis pro Tag:  100,78
Pflegezuschlag Stufe 3:   47,55     Gesamtpreis pro Tag:  118,60
Pflegezuschlag Stufe 4:   72,51     Gesamtpreis pro Tag:  143,56
Pflegezuschlag Stufe 5:   89,15     Gesamtpreis pro Tag:  160,20
Pflegezuschlag Stufe 6: 103,83     Gesamtpreis pro Tag:  174,88
Pflegezuschlag Stufe 7: 109,95     Gesamtpreis pro Tag:  181,00

Einzelzimmerzuschlag: pro Tag: 6,00

Bei Vollzahlern und bei Kurzzeitpflege erhöht sich der Preis um einen GSBG Zuschlag von 4%.



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